Heilpädagogin Mareike Lüer
Heilpädagogin Mareike Lüer

Finanzierung

Regelung über das Sozialgesetzbuch

Die Pädagogische Frühförderung und Beratung basiert auf dem Sozialgesetzbuch (§§53ff SGB XII in Verbindung mit §§55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX).
Danach haben Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und bei denen Entwicklungsauffälligkeiten oder eine Entwicklungsverzögerung festgestellt wird, Anspruch auf die heilpädagogische Maßnahme der Frühförderung.
Nach Antragstellung und Bewilligung durch das Gesundheitsamt oder dem Team Sozialmedizin und Behindertenberatung der Region Hannover, werden die Kosten in der Regel durch das zuständige Sozialamt (wohnortabhängig) übernommen.

Vorgehensweise Region Hannover:

 

  • Sie als Erziehungsberechtigte melden beim Team Sozialmedizin und Behindertenberatung der Region Hannover den Förderbedarf ihres Kindes an.
  • Gern bin ich Ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme behilflich. Hierfür nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit mir auf.
  • Das Team Sozialmedizin nimmt bei einem Hausbesuch alle nötigen Erstinformationen auf.
  • Ein Untersuchungstermin wird Ihnen zugesandt.  
  • Nach Begutachtung durch eine der zuständigen Ärzte wird eine Stellungnahme zur Kostenübernahme an den zuständigen  Kostenträger geschickt.
  • Die zuständige Frühförderin nimmt mit Ihnen Kontakt auf.  
  • Den Eltern entstehen hierbei keinerlei Kosten.
  • Auch als Privatleistung möglich


Vorgehensweise Landkreis Peine:

  • Sie als Erziehungsberechtigte stellen beim Fachdienst Soziales einen Antrag auf Leistung der Frühförderung. Diesen Antrag bekommen sie beim Fachdienst Soziales.
  • Gern bin ich Ihnen hierbei behilflich und bearbeite den Antrag mit Ihnen gemeinsam. Hierfür bitte ich Sie sich telefonisch mit mir in Verbindung zu setzten.
  • Ein Termin zur Begutachtung beim Kinder-, und Jugendärztlichen Dienst im Gesundheitsamt Peine wird Ihnen mitgeteilt.
  • Der Fachdienst entscheidet nach der Begutachtung über die Kostenübernahme.

 
Die Begleitung und Förderung Ihres Kindes findet nach positivem Bescheid des Sozialamtes 1 – 2 mal wöchentlich bei Ihnen zu Hause oder nach Absprache in der Krippe oder im Kindergarten statt.

Ich bin für Sie da

© Mareike Lüer
Staatlich geprüfte Heilpädagogin

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